Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Bereichen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen-wenn von Seiten der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter / Besteller / Gast etc.) werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Vertragsverhältnis

  1. Die Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung und Leistungen werden durch mündliche als auch durch schriftliche Absprache für beide Parteien bindend. Die Reservierung von Räumen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  2. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.


Annullierungsgebühren (Stornierungskosten)

Rücktritt des Gastes

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor Anreise (bis spätestens 14.00 Uhr am Vortag des Anreisetages) möglich, wenn dies nicht anders vertraglich festgelegt wurde.
  2. Jegliche Art der Stornierung muss schriftlich erfolgen. Wenn der Zeitpunkt der kostenfreien Stornierung überschritten ist, ist der Gast verpflichtet, den Preis oder den Anteil des Preises der von ihm bestellten Zimmer und Dienstleistungen zu tragen, soweit er nicht einen geringeren Schaden des Hotels nachweisen kann.
  3. Ein Rücktritt des Gastes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Van der Valk Hotel GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  4. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inklusive der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne, dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Rücktritt der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH

  1. Ist das Hotel an dem Erbringen seiner Leistung durch höhere Gewalt (Brand, Streik, Unwetter und Ähnliches) oder andere durch das Hotel nicht zu vertretende Ereignisse gehindert, oder ist absehbar, daß eine Hinderung eintritt, so sind die Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dem Gast steht in diesen Fällen kein Schadensersatzanspruch zu.
  2. Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass die Vertragserfüllung sich nachteilig auf den Hotelbetrieb auswirkt oder die Hotelgäste dadurch belästigt werden könnten.
  3. Der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH ist es möglich vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zimmerreservierung unter falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks vorgenommen wurde.
  4. Des Weiteren behält sich das Hotel einen Vertragsrücktritt vor, wenn es Informationen erlangt, dass der Gast keine ausreichende Sicherheitsleistung bieten kann und Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen.
  5. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  6. Die Van der Valk Hotel Hotel Hildesheim GmbH hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  7. Bei berechtigter Absage stehen dem Gast keine weiteren Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund zu.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –Rückgabe

  1. Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH ist nicht verpflichtet dem Gast ein bestimmtes Zimmer zur Verfügung zu stellen
  2. Wenn keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, steht dem Gast das Zimmer am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung; ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
  3. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne, dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
  4. Am Abreisetag muß das Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr durch den Gast geräumt werden. Danach kann die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH aufgrund einer verspäteten Räumung des Zimmers und der somit vertragsüberschreitenden Nutzung den Tagespreis in Rechnung stellen.

Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer gemäß diesen Geschäftsbedingungen bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, alle Kosten (Wareneinsatz oder Dienstleistung), die durch ihn oder im Auftrag eines mitreisenden Gastes entstehen, zu übernehmen.
  3. Das Hotel ist berechtigt bei oder nach Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, die im Vertrag schriftlich vereinbart werden kann.
  4. Bei Gästen ohne schriftliche Reservierungsbestätigung des Hotels ist die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH befugt, bei Anreise oder vorher durch Nennung der Kreditkartennummer, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwarteten Gesamtumsatzes zu verlangen.
  5. Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH behält sich das Recht vor, bei Ankunft eine Kopie des gültigen Personalausweises zu machen.
  6. Bei Aufenthalten über mehrere Tage hinweg behält sich das Hotel das Recht vor, eine Zwischenrechnung zu erstellen. Kommt der Gast nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat das Hotel das Recht der fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.
  7. Restbeträge aller angefallenen Rechnungen, die der Gast der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH schuldet, sind vom Gast bei Abreise zu begleichen. Sollten eventuelle offene Rechnungsbeträge, die der Buchende dem Hotel schuldet, nicht von den Gästen bei Abreise beglichen werden, verpflichtet sich der Buchende die anfallenden Kosten zu übernehmen.
  8. Kommt der Gast in Zahlungsverzug, ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.A. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von Euro 10,00 verlangt werden.
  9. Alle Rechnungen des Hotels sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Rechnungen sind in EURO ausgewiesen. Die Bezahlung kann in bar, mit den vom Hotel akzeptierten Kreditkarten oder Reiseschecks in Höhe der Bankgarantie erfolgen. Bezahlungen mit Schecks und Kreditkarten werden nur erfüllungshalber akzeptiert.
  10. Sofern einzelne Rechnungspositionen umstritten sind, sind diese mit der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH zu klären. Sonstige Beträge sind sofort fällig und der Gast hat diese gemäß o.a. Bestimmungen auszugleichen.
  11. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 5% erhoben.
  12. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.
  13. Die Preise können von der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Hotelleistungen oder der Aufenthaltsdauer vornimmt und das Hotel dem zustimmt.

Haftung

  1. Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, so wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Vorbehaltlich einer Haftung des Hotels aus §§ 701 ff. BGB (Einbringen von Sachen bei Gastwirten) haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
  3. Der Gast haftet dem Hotel gegenüber für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Gastes oder seiner Mitreisenden verursacht werden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne, dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
  4. Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, sich um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
  5. Das Anbringen von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung anhängig gemacht werden. Diese und sonstige von dem Gast eingebrachte Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
  6. Fundsachen werden lediglich auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt.
  7. Gefundene Kreditkarten werden in zwei Teile gebrochen und an das entsprechende Kreditkartenunternehmen weitergeleitet. Bei Gästen, die noch im Hotel wohnen, ist die Karte sicherzustellen und der Gast vom Fund zu verständigen. Ist der Gast abgereist, muss die Karte eine angemessene Frist (aber nicht länger als 24 Stunden) aufbewahrt werden. Danach wird diese wie eine gefundene Kreditkarte behandelt. Gegenstände, die in Gewahrsam genommen wurden und für die ein Gepäckaufbewahrungsschein ausgegeben wurde, werden nach einem halben Jahr als Fundgegenstände behandelt. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels.
  8. Nachrichten, Weckrufe und Post werden nach bestem Wissen vom Hotelpersonal aufgenommen, weitergeleitet oder ausgeführt. Bei eventuellen Missverständnissen oder Irrtümern übernimmt das Hotel keine Haftung.

Allgemeines

  1. Es gilt deutsches Recht, Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz I ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksame ersetzten, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Geschäftsbedingungen sind schriftlich festzuhalten. Einseitige Ergänzungen des Gastes sind unwirksam.
  4. Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  5. Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.
  6. Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten unregelmäßigen Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.